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   BVerwG, 14.02.1996 - 5 B 165.95   

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BVerwG, 14.02.1996 - 5 B 165.95 (https://dejure.org/1996,22970)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1996 - 5 B 165.95 (https://dejure.org/1996,22970)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 5 B 165.95 (https://dejure.org/1996,22970)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mit einem Verfahrensmangel fehlerhafter Sachaufklärung - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1996 - 5 B 165.95
    Mit mangelhafter Sachaufklärung kann ein Verfahrensmangel nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 61.90 - , insoweit nicht veröff.) aber nur dann begründet werden (§ 133 Abs. 3 VwGO), wenn Beweismittel aufgeführt werden, deren Heranziehung sich, ausgehend von der Rechtsauffassung des Tatsachengerichts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ; stRspr), diesem hätte aufdrängen müssen, und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Beweiserhebung beruhen kann.
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 14.02.1996 - 5 B 165.95
    Mit mangelhafter Sachaufklärung kann ein Verfahrensmangel nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 61.90 - , insoweit nicht veröff.) aber nur dann begründet werden (§ 133 Abs. 3 VwGO), wenn Beweismittel aufgeführt werden, deren Heranziehung sich, ausgehend von der Rechtsauffassung des Tatsachengerichts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ; stRspr), diesem hätte aufdrängen müssen, und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Beweiserhebung beruhen kann.
  • BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90

    Begriff des "Vermögens" im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes - Maßgeblichkeit

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1996 - 5 B 165.95
    Mit mangelhafter Sachaufklärung kann ein Verfahrensmangel nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 61.90 - , insoweit nicht veröff.) aber nur dann begründet werden (§ 133 Abs. 3 VwGO), wenn Beweismittel aufgeführt werden, deren Heranziehung sich, ausgehend von der Rechtsauffassung des Tatsachengerichts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ; stRspr), diesem hätte aufdrängen müssen, und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Beweiserhebung beruhen kann.
  • BVerwG, 08.12.1993 - 6 B 44.93

    Klage gegen den Bescheid über das Nichtbestehen einer Prüfung zum

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1996 - 5 B 165.95
    Die Beweiswürdigung des Tatrichters ist aber aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze hin überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 8. Dezember 1993 - BVerwG 6 B 44.93 - ; stRspr).
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